* Bei einer sogenannten Kurzzulassung erwirkt ein Händler (Menila) die Zulassung eines Quads bzw. Fahrzeuges. Dieses Fahrzeug ist ein nicht genutztes, absolut neu- wertiges Lagerfahrzeug, welches zum zwecks der Einhaltung der Richtlinien 2017 bei der Kfz-Zulassungsstelle einmalig angemeldet wurde.